Feuchteschäden in Verbindung mit Schimmelbefall

Die Schimmelfalle

Hilfe durch den unabhängigen Gebäudedoktor!

Feuchteschäden in Verbindung mit Schimmelbefall in Innenräumen sind oft Anlass von Meinungsverschiedenheiten und Streit zwischen Mieter und Vermieter.

Zeitdruck, neue Baustoffe, fehlende Fachkräfte und finanzielle Einschränkungen sind die entscheidenden Faktoren für bauliche Mängel und Schäden. Auch das falsche, unangepasste Nutzerverhalten trägt häufig zum Schaden bei. Die Analyse von Schadensfällen zeigt, dass viele Schäden bei besserer Kenntnis der Risiken hätten vermieden werden können. Jedes Gebäude hat seine spezifischen Eigenheiten.

Zur Erfassung, Bewertung und Beseitigung von Feuchteschäden und Schimmelbefall gibt es kein Standardverfahren. Die Vorgehensweise, der Untersuchungsumfang und die Untersuchungsverfahren sind abhängig von der jeweiligen Situation und der Aufgabenstellung. Neben bautechnischen und bauphysikalischen Kenntnissen ist ausreichendes Fachwissen in den Bereichen Baubiologie und Mikrobiologie notwendig. Durch entsprechende Messungen und professionelle Untersuchungen kann festgestellt werden, ob die Schimmelpilzbildung nutzungsbedingt oder aufgrund von Baumängeln entstanden ist. Hier hilft der Fachgutachter, der neutrale Gebäudedoktor!

Es muss Mietern und Vermietern zugesichert werden, dass bestimmte Risiken nicht übersehen und unnötige Kosten vermieden werden. Im Anschluss an die Untersuchungen werden Empfehlungen gegeben, die dem Nutzer möglichst einfache und bewährte Wege zur Problemlösung bieten. Hierbei nützt das Garantiesystem, das mit dem orientierenden Ortstermin beginnt, über die neutrale Beratung führt, mit einer detaillierte Schadensanalyse, dem Entwickeln eines Sanierungskonzeptes und der Überwachung der erforderlichen Leistungen fortgesetzt wird und schließlich mit der Nachuntersuchung endet.

Streitvermeidung

Es wird deutlich, dass einmal gerichtsanhängige Streitfälle meist in langwierige, Kosten und Nerven zehrende Verfahren münden. Dabei ist der tatsächliche Streitwert in vielen Fällen relativ gering. Eigene langjährige Arbeiten für Gerichte bestätigen, dass oftmals unsinnig lange um Fragen gestritten wird, die mit dem nötigen Sachverstand und der gebotenen Voraussicht der Beteiligten wesentlich schneller und Ziel führender gelöst werden könnten. Gründe für die ausufernde Streitwilligkeit sehen wir als Sachverständige (Fachgutachter und Gebäude-doktoren) unter anderem in der oberflächlichen und nicht selten unzutreffenden Behandlung des jeweiligen Problems zu Beginn einer Auseinandersetzung. Bevor die Beteiligten sich dem eigentlichen Problem sachlich nähern, wird ein Beweisverfahren bzw. eine Klage eingeleitet. Allzu oft geht diesem Schritt eine unzutreffende oder halbherzige Beratung selbsternannter Fachleute voraus.

Die komplizierte und uneinheitliche Rechtsprechung zum Thema Schimmelpilz-befall führt zu nicht enden wollenden Verfahren. Meist bleiben beide Parteien dabei mehr oder weniger auf der Strecke. Der betroffene Nutzer einer Wohnung muss vielfach noch lange mit den tatsächlich vorhandenen Schäden leben, selbst wenn er den Prozess später gewinnt. Abseits allen juristischen Tauziehens darf das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verloren werden. Gesundes Wohnen ist nur möglich, wenn die Häuser und Wohnungen trocken und frei von schädlichen Mikroorganismen sind. Es muss die vornehmste Aufgabe aller Beteiligten sein, dies zu gewährleisten und gefährliche Missstände schnellstmöglich zu beseitigen.

Der richtige Weg führt im Schadensfall daher immer zuerst über den neutralen, unabhängigen Sachverständigen, einen spezialisierten Fachgutachter. Durch gezielte, fachgerechte Beurteilung vorhandener Schäden zur rechten Zeit kann so mancher teure Prozess vermieden und die Gefahr für die Bausubstanz und die Gesundheit der Nutzer frühzeitig abgewehrt werden. Dabei sind bautechnische, mikrobiologische und gesundheitliche Aspekte zu untersuchen.

Zur Streitvermeidung oder -bewältigung stehen Schiedsgutachtervereinbarungen oder Mediation zur Verfügung. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht sind diese, verglichen mit gerichtlichen Verfahren, geeignete Mittel. Die Gesundheit muss immer an erster Stelle stehen. In diesem Sinne muss verantwortlich gehandelt werden.

Quelle: www.bauhelix.de


Der Beitrag besitzt Themenrelevanz zu Feuchteschäden, Schimmelbefall, Schimmelpilz, Schimmelpilzbildung.

Kategorie(n) Gesundheit & Wellness - Ratgeber & Tipps | Datum: Dienstag, 13. März 2007

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